Aufnahmebedingungen, Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge
- ÖHYC
- 1. Jan. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Dez. 2025
Stand Vereinsjahr 2026
Mitglieder können physische Personen werden, die österreichische Staatsbürger, unbescholten und dem österreichischen Staat und der Landesverteidigung gegenüber positiv eingestellt sind sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften.
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche/ fördernde Mitglieder, Familienmitglieder, Jugendmitglieder und Ehrenmitglieder.
Neben der Anerkennung der Statuten und der Clubhausordnung sind folgende Einschreibgebühren und Mitgliedsbeiträge zu leisten:
Einschreibgebühr
Die einmalige Einschreibgebühr für Heeresfremde, Jugendliche zw. 18. und 26, sowie für Heerresangehörige, wird auch 2026 nicht verrechnet. Sollte also kein Hindernis sein bei uns Mitglied zu werden.
Mitgliedsbeitrag
Jahresbeitrag für Hauptmitglieder (ordentliches Mitglied) *1 *2 | € 233,00 |
Jahresbeitrag für Hauptmitglieder mit Anschlussmitglied 1 (ordentliches Mitglied mit Familienmitglied) *3 | € 297,00 |
Jahresbeitrag für außerordentliche/fördernde Mitglieder *4 | € 85,00 |
Jahresbeitrag für Jugendmitglieder 13 bis 18 Jahre *5 | € 117,00 |
Für Kinder wir bis zum 12. Lebensjahr kein Beitrag verrechnet |
Schlüsselkosten
Schlüsselkosten für Clubhaus | € 50,00 |
Schlüsselkosten für Hafenanlage | € 35,00 |
1) der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die ÖSV-Mitgliedschaft und den Bezug der Segelzeitschrift „Yachtrevue“
2) ordentliche Mitglieder können nur eigenberechtigte Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
3) Familienmitglieder sind nahe Angehörige von ordentlichen Mitgliedern (Ehegatten, Lebensgefährten)
4) außerordentliche/fördernde Mitglieder sind Personen, die den Verein ideell oder finanziell unterstützen
5) Für Jugendmitglieder wir bis zu dem Jahr, in dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, die Hälfte des Jahres-Verbandjahres vorgeschrieben. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie mindestens ein volles Jahr dem Verein als Jugendmitglied angehört haben, können sie mit Erreichen der Altersgrenze in die Gruppe der ordentlichen Mitglieder übergehen. Darüber müssen sie informiert werden.


